Unternehmensbewertung


Was versteht man unter "Unternehmensbewertung"?

Der Gutachter ermittelt auf einen bestimmten Stichtag den Wert eines Unternehmens.

Für diese, komplexe und anspruchsvolle Aufgabe einer Unternehmensbewertung stehen ihm das Sachwert-, das Vergleichswert- und das Ertragswertverfahren zur Verfügung.

Die Problematik beim Sachwertverfahren liegt in der mangelnden Berücksichtigung der Zukunft und die Schwierigkeit beim Vergleichswertverfahren in der mangelnden Verfügbarkeit von vergleichbaren Fällen.
Deshalb bevorzugen Theorie und Praxis die Ertragswertverfahren, bei denen aus künftigen Zahlungsströmen unter Heranziehung von alternativen Kapitalanlagen Werte gefunden werden; der Investor misst den Wert daran, wie viel er dauerhaft nach Steuer aus dem Unternehmen herausholen kann; als Untergrenze wird jedoch der Liquidationswert herangezogen.

Der Erwerber eines Unternehmens wird den Wert geringer als der Veräußerer einschätzen; deshalb muss der Gutachter seine subjektive oder objektive Position im Auftrag offenlegen. Seine Aufgabe besteht oft darin, als Schiedsgutachter einen Einigungspreis oder als Parteivertreter eine Preisober- oder Untergrenze vorzuschlagen.

Es gibt deshalb mehrere "richtige" Unternehmenswerte, je nachdem, welche Position vertreten wird.

Welche Leistungen in der Unternehmensbewertung bieten wir Ihnen als mittelständischem Unternehmer?

  • Erstellung eines Gutachtens nach dem objektivierten oder und subjektiven Verfahren
  • Ermittlung von Kaufpreisober- und Untergrenzen
  • Formulierung von Abfindungsklauseln für das Ausscheiden von Gesellschaftern, Todesfallregelungen, die Wertfindung von Betriebsvermögen bei Ehescheidung oder Vermögensübergaben für Erb- und Pflichtteilsermittlungen.




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