Die Ehe als gefühlsmäßiger Ausdruck der engen persönlichen Bindung hat auch einen rechtlichen Hintergrund, der gerade in den Fällen Trennung und Erbfall auch in Bezug zu den Rechten von Kindern greift. So gelten in jedem Fall die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Sie notarvertraglich durch Ehevertrag in Gütertrennung und Gütergemeinschaft modifizieren können. Ähnliches gilt auch für (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften.

Vor Eingehen der Ehe/Partnerschaft werden Ihnen der gesetzliche und die notariellen Güterstände und Ihre rechtlichen, steuerlichen, vermögens- und versicherungstechnischen Konsequenzen erläutert. Sie wählen die für beide passende Variante aus und fixieren das Ergebnis in einem Notarvertrag.

In guten Zeiten regeln Sie die unangenehmen Folgen der Wechselfälle des Lebens. Das Familien- und Unternehmensvermögen wird zusammengehalten oder klar zugeordnet, das Streitrisiko minimiert und Rechtssicherheit geschaffen.

Beratung, die wirklich hilft -
durch eine Verkürzung der emotional belastenden Trennungsphase wird der Weg für einen Neuanfang und eine kraftvolle Gestaltung der künftigen, einzeln zu beschreitenden, Lebenswege freigegeben.