Gemeint ist hier eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung am Ende eines Geschäftsjahres. Durch die Erstellung eines Jahresabschlusses (=Bilanz) kommen Sie Ihrer jährlich wiederkehrenden gesetzlichen Verpflichtung nach § 228 ff. Handelsgesetzbuch, § 140 ff. Abgabenordnung, § 369 Abgabenordnung ff. und ggf. § 283b Strafgesetzbuch nach.
Die Arbeitsergebnisse werden von uns an Finanzamt, auf Wunsch an die Bank und zur registerlichen Veröffentlichung weitergereicht; Sie bestimmen die Höhe der jährlichen Ertragsteuer (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), Vorsorgebeiträge (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Altersvorsorge bzw. Vorsorgewerk) und Ihre Ratingeinstufung bei der Bank und den Wirtschaftsauskunfteien.
Nutzung der gesetzlichen Wahlrechte bringt:
- eine Steuer- und Vorsorgebeitragsentlastung
- eine bonible Handelsbilanz
- Hinweise, wie Sie Ihre betriebswirtschaftliche und steuerliche Situation künftig verbessern können und legt dar, was Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Finanzamt beachten müssen und dient gleichzeitig als Instrument für kurz- und langfristigen Unternehmenssteuerung.