Sie kommen mit der Erstellung eines Jahresabschlusses Ihrer jährlich wiederkehrenden gesetzlichen Verpflichtung nach §§ 228 ff. Handelsgesetzbuch, § 140 ff. Abgabenordnung, § 369
Abgabenordnung ff. und § 283 b Strafgesetzbuch nach.
Die Arbeitsergebnisse werden von uns an das Finanzamt und ggf. an die Bank bzw. zur registerlichen Veröffentlichung weitergereicht.