Durch die Erstellung der Steuererklärung kommen Sie Ihrer jährlich wiederkehrenden gesetzlichen Verpflichtung lt. Steuer- und Strafgesetzbuch (§ 369 Abgabenordnung ff) nach.
Auf Ihren Wunsch hin begleiten wir Sie bei Verhandlungen mit der Bank und zeigen auf, wie Ihr Gewinn entstand und verwendet wurde.