Die Lohnbuchhaltung oder auch Lohnbuchführung beschäftigt sich mit der Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zur Einreichung der Lohnsteueranmeldung und der Sozialversicherungsmeldung. 

Sie können die Leistungstiefe selbst bestimmen:

  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Kernleistung
  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Zusatzleistung
  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierung
  • betriebswirtschaftliche Optimierung

Die Arbeitnehmerlöhne werden von uns berechnet und können von Ihnen fristgerecht und in richtiger Höhe ausbezahlt werden.

Damit verhindern Sie unrichtige Lohnauszahlungen, die bei Mitarbeitern zu Misstrauen führen. Alle Ihre Fragen rund um den Lohn werden von Ihrem fachlich qualifizierten Lohnansprechpartner beantwortet. Wir zeigen Ihnen u.a., wie der vorgegebene Nettobezug mit geringerem Arbeitgeberaufwand erzielt werden kann.

Beratung, die wirklich hilft -
Sie kommen so Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und schaffen ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern.