Mitarbeiter werden an einer Erfolgsgröße (Produktivitätsergebnis einer Sparte bis zum Gewinn des gesamten Unternehmens) oder am Kapital des Arbeitgeber-Unternehmens beteiligt. Dies weicht von der Norm-Struktur der alleinigen Erfolgsteilhabe und Risikotragung durch den Arbeitgeber ab.

Beteiligungsebene (Kapital oder Erfolgsgröße), -Umfang (wieviel Prozent oder Überschuss über Mindestbetrag) und Mitarbeiterkreis werden eingegrenzt. Vereinbarungen über die Finanzierung beim Erwerb (meist durch Arbeitgeber), die Abfindung beim Ausscheiden, die bilanziellen, erfolgs- und sozialversicherungsmäßigen sowie die steuerlichen Auswirkungen sind vorab zu treffen. Unterjährig oder jährlich werden die Ergebnisse ermittelt und die Ausschüttungen vorgenommen.

Der Unternehmer erwartet einen unternehmerisch handelnden Mitarbeiter, der ihn durch eigenständige und problemnähere Sachentscheidungen entlastet und sich langfristig an das Unternehmen bindet. Wichtig für den Erfolg ist, den Verständniszusammenhang zwischen Ausschüttung und Leistung des Beteiligten in einfacher und verständlicher Form darzustellen. Obwohl ein Arbeitnehmer deshalb nie zum Unternehmer wird, liegt eine, den Unterschied ausmachende, Investition in die Ressource Mensch vor, von deren Einsatz und Engagement das dauerhafte Überleben des Unternehmens abhängig ist.

Beratung, die wirklich hilft -
Sie werden frei für die Lösung der wichtigen Aufgaben und schaffen sich Zeit für Privates und zum Auftanken für neues unternehmerisches Schaffen.