Sie wählen einen familienzugehörigen oder externen Vermögens- und Unternehmensnachfolger aus, der Ihre Alters- und Familienversorgung sichert und Ihr Lebenswerk fortführt. Dabei anfallende steuerliche und rechtliche Zahlungsverpflichtungen sollen von Ihnen oder von Seiten des Übernehmers getragen werden.

Spätestens in den letzten zehn Unternehmerjahren legen Sie fest, wer unternehmerisch nachfolgt und wer welches Vermögen erhalten soll. Vorab sollen Vermögenswerte und -erträge für die Altersvorsorgesicherung des Übergebers und der Familie vorgehalten werden. Gleichzeitig soll der Übernehmer den finanziellen und persönlichen Altersvorsorgeverpflichtungen, zu denen auch die Begleichung von anfallenden Schenkungs-, und Ertragssteuern sowie Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsabfindungen gehören, gerecht werden können. Auch eine eigentumsrechtliche Aufteilung zur Vermögensverteilung ist denkbar.

Sie sorgen für sich und Ihre Familie im Alter vor, ermöglichen die Fortführung Ihres Unternehmens und die Erhaltung des Vermögensstocks.

Beratung, die wirklich hilft -
Sie schaffen eine gerechte Vermögensverteilung und erhalten die Familienharmonie.