Sie ist die Gesamtheit der Angaben zum Einkommen jedes Einzelnen, die das Finanzamt benötigt, um die Höhe der Steuer festsetzen zu können. Durch die Erstellung der Steuererklärung kommen Sie Ihrer jährlich wiederkehrenden gesetzlichen Verpflichtung lt. Steuer- und Strafgesetzbuch (§ 369 Abgabenordnung ff) nach.
Die Arbeitsergebnisse werden von uns an das Finanzamt und auf Wunsch an die Bank weitergereicht. Sie bestimmen die jährliche Ertragshöhe (Einkommen- und Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sowie Vorsorgebeiträge (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Altersvorsorge bzw. Vorsorgewerk).
Die Nutzung der gesetzlichen Wahlrechte führt zu einer Steuer- und Vorsorgebeitragsentlastung. Sie liefern der Bank eine wichtige Grundlage zur Kreditvergabe die zu günstigeren Kreditkonditionen führen kann. Wir erfassen Ihre Einzelbelege und ordnen sie pro Beleg dem jeweiligen Nutzungsbereich zu. Dadurch ergibt sich für Sie eine verlässliche und niedrigere Steuerbelastung als bei pauschalen Schätzverfahren.
Beratung, die wirklich hilft -
wir vertreten Sie gegenüber der Finanzbehörde und bei Bedarf vor dem Finanzgericht. So haben Sie die Hände frei für Ihre wertvolle Arbeit.