Gemeint ist hier eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung am Ende eines Geschäftsjahres. Durch deren Erstellung kommen Sie Ihrer jährlich wiederkehrenden gesetzlichen Verpflichtung nach § 228 ff. Handelsgesetzbuch, § 140 ff. Abgabenordnung, § 369 Abgabenordnung ff. und § 283b Strafgesetzbuch nach.

Die Arbeitsergebnisse werden von uns an das Finanzamt und auf Wunsch an die Bank bzw. zur registerlichen Veröffentlichung weitergeleitet.

Nutzung der gesetzlichen Wahlrechte führt zu:

  • Entlastung bei Steuern und Vorsorgebeiträgen, der gesetzliche Altersversicherung und dem Versorgungswerk
  • vertrauenswürdigeren Handelsbilanz, welche wiederum zu günstigeren Kredit-, Lieferanten- und Kundenverhandlungskonditionen führen kann
  • Hinweisen, wie Sie Ihre betriebswirtschaftliche und steuerliche Situation künftig verbessern können und
  • Erkenntnissen, was Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen über dem Finanzamt beachten müssen.
Beratung, die wirklich hilft -
wir geben Ihnen damit ein Instrument für die kurz- und langfristige Unternehmenssteuerung an die Hand.